Stifterin oder Stifter werden
Mit einer Stiftung nachhaltig Gutes tun.
Wer bereits heute sozial verantwortlich im Sinne künftiger Generationen handelt, wünscht sich, dass dieses Engagement auch über das Lebensende hinaus wirkt – beispielsweise mit einer eigenen Stiftung. Doch viele scheuen den Aufwand, der mit der Gründung verbunden ist. Unter dem Dach einer Stiftungsgemeinschaft ist dies viel komfortabler und effektiver möglich – für Privatpersonen wie für Unternehmen.
Vorteile im Überblick
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Ihr Stiftungsfonds mit individuellem Namen und Zweck - 2.
Ihr gestiftetes Vermögen kann dauerhaft erhalten bleiben – so wird der von Ihnen bestimmte Stiftungszweck nachhaltig verfolgt - 3.
Profitieren Sie von Steuervorteilen bei Stiftungszuwendungen zu Lebzeiten oder bei der Übertragung von Vermögensteile an die Stiftungsgemeinschaft - 4.
Maximale Ausschüttungen an gemeinnützige Zwecke durch kostengünstige Verwaltung

Stiftungen können in verschiedenen Rechtsformen geführt werden. Weit verbreitet ist die rechtsfähige, selbstständige Stiftung. Wer eine solche Stiftung errichten und betreiben möchte, muss allerdings viel Zeit investieren. Einfacher und schneller geht es mit einer Treuhandstiftung unter dem Dach von GEMEINSCHAFT STIFTEN. Hierbei übernimmt die Stiftungsgemeinschaft komplett die Arbeit für die Einrichtung und spätere Verwaltung. Für kleinere Stiftungsvermögen bietet GEMEINSCHAFT STIFTEN zudem Stiftungsfonds an. Und natürlich sind auch Zustiftungen und Spenden an bestehende Stiftungen möglich.
Die Treuhandstiftung
Die treuhänderische Stiftung ist verglichen mit der rechtsfähigen, selbstständigen Stiftung keine juristische Person. Sie bedarf daher eines rechtsfähigen Trägers. Diese Rolle übernimmt die Stiftungsgemeinschaft, die das Vermögen des Stiftenden zur Erfüllung des von ihm vorgegebenen Stiftungszweckes verwaltet. Die Errichtung der treuhänderischen Stiftung erfordert kein staatliches Anerkennungsverfahren. Dadurch ist eine Treuhandstiftung viel schneller am Start, als eine selbstständige Stiftung, und wird ein eigenes steuerliches Subjekt. Den Namen und den Stiftungszweck kann der Stiftende natürlich frei bestimmen.
Pluspunkte der Treuhandstiftung
Da die treuhänderische Stiftung nicht der staatlichen Anerkennung bedarf, kann sie schnell und unkompliziert errichtet werden.
Ein zuverlässiger Treuhänder stellt sicher, dass die Stiftung langfristig – unabhängig von Personen – im Sinne des Stifters weiterarbeiten kann.
Die treuhänderische Stiftung unterliegt nicht der Aufsicht durch die Stiftungsbehörde, weshalb Änderungswünsche zu Lebzeiten des Stifters flexibler umgesetzt werden können.
Der Treuhänder übernimmt grundsätzlich die komplette Stiftungsarbeit, wobei der Stifter selbst seinen Anteil an der Geschäftsführung bestimmen kann.
Die treuhänderische Stiftung ist flexibel und arbeitet mit einem schlanken Verwaltungsapparat sehr kosteneffizient. Damit eignet sie sich auch für kleinere und mittlere Stiftungsvermögen.
Der Stiftungsfonds
Es muss nicht immer eine eigene Stiftung sein. Eine attraktive Möglichkeit, seinen Namen oder seine Stiftungsidee zu tradieren, ist eine Zustiftung in eine bestehende Stiftung in Form eines Stiftungsfonds. Hier wird das gestiftete Vermögen gemeinsam mit dem der Stiftung verwaltet. Der Stiftungsfonds muss aber nicht alle Zwecke der Stiftung erfüllen, sondern kann bestimmte Schwerpunkte innerhalb der satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung setzen und mit einer eigenen Zweckverwirklichung verfolgen.
Die Zustiftung
Auch kleinere Stiftungssummen können nachhaltig wirken, wenn sie als Zustiftung in eine bestehende Stiftung gegeben werden und damit gemeinsam mit anderen Stiftern ein größeres Stiftungskapital aufbauen. Eine ideale Möglichkeit für Zustiftungen bieten die an GEMEINSCHAFT STIFTEN teilnehmenden Stiftungen und Stiftungsfonds. Sie fördern ein breites Spektrum gesellschaftlicher Themen – unter anderem Soziales, Wissenschaft, Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz, Kinder und Jugend, Bildung und Erziehung.
Sie möchten eine Zustiftung leisten?
Die Spende
Wer unmittelbar die aktuellen Förderbereiche von GEMEINSCHAFT STIFTEN unterstützen möchte, kann auch schnell und unkompliziert über das Online-Spendenportal Hier mit Herz spenden. Jede individuelle Spende fließt direkt in den Fördertopf, der üblicherweise im Laufe des Kalenderjahres an gute Projekte in Köln und Bonn verteilt wird.
Oder Sie schicken eine Überweisung mit Ihrem Spendenbeitrag und dem Verwendungszweck „GEMEINSCHAFT STIFTEN“ an IBAN DE88 3705 0198 1901 4167 90 bei der Sparkasse KölnBonn.
Kontakt
Gemeinschaft stiften ist einfach.
Sie wollen Gutes für Köln und Bonn bewirken? Dann machen Sie mit bei der Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse KölnBonn. Mit Gemeinschaft stiften können Sie schnell und ganz unkompliziert zur Stifterin oder zum Stifter werden. Wir freuen uns auf jeden engagierten Stiftungsinteressierten und alle, die unsere Idee unterstützen. Fragen Sie uns zu den Möglichkeiten.
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Cathrin Dauven
Vorstandsvorsitzende von Gemeinschaft stiften Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse KölnBonn
Telefon: +49 221 226-52305
cathrin.dauven@sparkasse-koelnbonn.de -
Nicole Döring
Geschäftsführerin von Gemeinschaft stiften Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse KölnBonn
Telefon: +49 221 226-52559
nicole.doering@sparkasse-koelnbonn.de