Kann man Gemeinschaft stiften?

Kann man Gemeinschaft stiften?

Kann man Gemeinschaft stiften?


Ja, denn Gutes tun – und das nachhaltig – wird jetzt noch einfacher. Mit GEMEINSCHAFT STIFTEN, der Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse KölnBonn.

Eine Idee, viele gute Taten.

Unser Name ist Programm. Wir wollen GEMEINSCHAFT STIFTEN – aus einer Gemeinschaft von Helfenden heraus – für all jene in Köln und Bonn, die Unterstützung benötigen. Zahlreiche gute Initiativen in unserer Region sind es wert, gefördert zu werden. Unser Ziel: Gemeinnützige Projekte noch effektiver und vor allem langfristig fördern! Für alle, die schon lange mit dem Gedanken gespielt haben, mit ihrem Vermögen Gutes zu bewirken, wird Stiften jetzt noch einfacher. Schnell und ohne bürokratischen Aufwand.

Wir möchten eine große Stiftergemeinschaft unter unserem Dach vereinen. Je mehr Menschen mitmachen, desto mehr Hilfe ist möglich. Deshalb steht die Stiftungsgemeinschaft allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Sie ist der Ort für jene, die helfen wollen, unsere Städte noch lebenswerter zu machen. Jeder kann mitmachen – egal, ob mit einer kleinen Spende, einer Zustiftung, einem Stiftungsfonds oder einer eigenen Treuhandstiftung.

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Förderung

Was wir fördern.

Im Zentrum unserer Förderung stehen gemeinnützige Projekte aus der Region. Aber natürlich können Stiftende auch außerhalb von Köln und Bonn ihre Förderzwecke realisieren. Das Förderspektrum von GEMEINSCHAFT STIFTEN ist bewusst breit angelegt. So kommt unser Engagement vielen wertvollen Initiativen in unseren Städten und somit einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger zu gute.

Anzahl der Stiftungszwecke

Fördern

Vier Möglichkeiten, ein Ziel.

Sie wollen auch Gutes für die Region bewirken? Das geht ganz einfach!
Um Teil von GEMEINSCHAFT STIFTEN zu werden, haben Sie vier Möglichkeiten:

Stiftungsfonds

Mit einem Stiftungsfonds mit eigenem Namen, der unter dem Dach der Stiftungsgemeinschaft gegründet wird, entscheiden Sie, welche Einrichtungen Sie fördern wollen. Ein Stiftungsfonds ist ab einem Betrag von 50.000 Euro möglich.

Als Privatperson oder Unternehmen können Sie ihren eigenen Stiftungsfonds gründen. Welchen Stiftungszweck der Stiftungsgemeinschaft Sie fördern möchten, legen Sie selbst fest. Zudem können Sie dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben. Nachdem Ihr Stiftungsfonds vertraglich geregelt ist, übernimmt GEMEINSCHAFT STIFTEN alle zukünftigen Aufgaben für Sie. Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung. Sie geben der Stiftungsgemeinschaft die Verwendung der anteiligen Erträge Ihres Stiftungsfonds vor.  

Im Vergleich zu Treuhandstiftungen ist die Gründung eines Stiftungsfonds mit weniger Aufwand und Kosten verbunden.

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Zustiftungen

Ihre Zustiftung erhöht das bestehende Stiftungskapital dauerhaft und damit auch die Erträge, die alljährlich guten Projekten in Köln und Bonn zugutekommen.

Zustifterinnen oder Zustifter können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein. Der Unterschied zur Spende ist, dass eine Zustiftung dauerhaft ins Stiftungsvermögen eingeht. Sie erhöht das Stiftungskapital und damit auch die Erträge, aus denen gemeinnützige Zwecke gefördert werden. 

Die Höhe der Zustiftung ist Ihnen überlassen – auch kleinere Beträge sind willkommen. Gestiftet werden können Geldbeträge, aber auch Vermögenswerte wie z. B. Wertpapiere oder Immobilien. Im Rahmen Ihrer Zustiftung ohne weitere Auflagen entscheidet die Stiftung über die Verwendung der weiteren Erträge.

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Treuhand­stiftungen

Wenn Sie eigene Projekte fördern möchten und ein eigenes Gremium wünschen, könnte eine Treuhandstiftung das Richtige für Sie sein. Bei der Wahl des Stiftungsziels entscheiden Sie selbst. Eine Treuhandstiftung ist ab einem Stiftungskapital von 250.000 Euro möglich.

Eine Treuhandstiftung ist eine unselbständige Stiftung unter der Treuhänderschaft der Stiftungsgemeinschaft. Sie haben im Rahmen der Errichtung einer Treuhandstiftung u.a. die Möglichkeit, der Stiftung eine eigene Satzung und ggf. auch ein eigenes Gremium zu geben. 

Auch Ihrer Treuhandstiftung können Sie einen individuellen Namen geben und haben weiterreichende Gestaltungsfreiheiten. Bei allen Schritten – von der Planung, über die Anerkennung beim Finanzamt bis hin zur späteren Verwaltung – stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der GEMEINSCHAFT STIFTEN in Verbindung mit dem Stiftungsmanagement der Sparkasse KölnBonn sehr gerne zur Seite.

Das Stiftungskapital einer Treuhandstiftung muss der Treuhänder getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten.

Um langfristig und wirkungsvoll fördern zu können, empfiehlt sich die Gründung einer Treuhandstiftung erst ab einem höheren Stiftungskapital.

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Welche Form der Zuwendung, die richtige für Sie ist, sollten wir im Rahmen einer ausführlichen Beratung gemeinsam ermitteln.

Spenden

Ihre Spende fließt direkt in den Fördertopf und wird im Rahmen der zeitnahen Mittelverwendung an ausgewählte Projekte weitergegeben.

Ihre Spende kommt unmittelbar den aktuellen Förderbereichen von GEMEINSCHAFT STIFTEN zugute. Denn das Geld fließt direkt in den Fördertopf, der üblicherweise im Laufe des Kalenderjahres an gute Projekte in Köln und Bonn verteilt wird. 

Sie können ganz einfach online spenden und gemeinnützige Projekte in Köln und Bonn unterstützen. 

Zum Spendenportal „Hier mit Herz“ 

Oder Sie schicken eine Überweisung mit Ihrem Spendenbeitrag und dem Verwendungszweck „GEMEINSCHAFT STIFTEN“ an IBAN DE88 3705 0198 1901 4167 90 bei der Sparkasse KölnBonn.

Stiftungsfonds

Mit einem Stiftungsfonds mit eigenem Namen, der unter dem Dach der Stiftungsgemeinschaft gegründet wird, entscheiden Sie, welche Einrichtungen Sie fördern wollen. Ein Stiftungsfonds ist ab einem Betrag von 50.000 Euro möglich.

Als Privatperson oder Unternehmen können Sie ihren eigenen Stiftungsfonds gründen. Welchen Stiftungszweck der Stiftungsgemeinschaft Sie fördern möchten, legen Sie selbst fest. Zudem können Sie dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben. Nachdem Ihr Stiftungsfonds vertraglich geregelt ist, übernimmt GEMEINSCHAFT STIFTEN alle zukünftigen Aufgaben für Sie. Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung. Sie geben der Stiftungsgemeinschaft die Verwendung der anteiligen Erträge Ihres Stiftungsfonds vor.  

Im Vergleich zu Treuhandstiftungen ist die Gründung eines Stiftungsfonds mit weniger Aufwand und Kosten verbunden.

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Treuhand­stiftungen

Wenn Sie eigene Projekte fördern möchten und ein eigenes Gremium wünschen, könnte eine Treuhandstiftung das Richtige für Sie sein. Bei der Wahl des Stiftungsziels entscheiden Sie selbst. Eine Treuhandstiftung ist ab einem Stiftungskapital von 250.000 Euro möglich.

Eine Treuhandstiftung ist eine unselbständige Stiftung unter der Treuhänderschaft der Stiftungsgemeinschaft. Sie haben im Rahmen der Errichtung einer Treuhandstiftung u.a. die Möglichkeit, der Stiftung eine eigene Satzung und ggf. auch ein eigenes Gremium zu geben. 

Auch Ihrer Treuhandstiftung können Sie einen individuellen Namen geben und haben weiterreichende Gestaltungsfreiheiten. Bei allen Schritten – von der Planung, über die Anerkennung beim Finanzamt bis hin zur späteren Verwaltung – stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der GEMEINSCHAFT STIFTEN in Verbindung mit dem Stiftungsmanagement der Sparkasse KölnBonn sehr gerne zur Seite.

Das Stiftungskapital einer Treuhandstiftung muss der Treuhänder getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten.

Um langfristig und wirkungsvoll fördern zu können, empfiehlt sich die Gründung einer Treuhandstiftung erst ab einem höheren Stiftungskapital.

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Welche Form der Zuwendung, die richtige für Sie ist, sollten wir im Rahmen einer ausführlichen Beratung gemeinsam ermitteln.

Zustiftungen

Ihre Zustiftung erhöht das bestehende Stiftungskapital dauerhaft und damit auch die Erträge, die alljährlich guten Projekten in Köln und Bonn zugutekommen.

Zustifterinnen oder Zustifter können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein. Der Unterschied zur Spende ist, dass eine Zustiftung dauerhaft ins Stiftungsvermögen eingeht. Sie erhöht das Stiftungskapital und damit auch die Erträge, aus denen gemeinnützige Zwecke gefördert werden. 

Die Höhe der Zustiftung ist Ihnen überlassen – auch kleinere Beträge sind willkommen. Gestiftet werden können Geldbeträge, aber auch Vermögenswerte wie z. B. Wertpapiere oder Immobilien. Im Rahmen Ihrer Zustiftung ohne weitere Auflagen entscheidet die Stiftung über die Verwendung der weiteren Erträge.

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Spenden

Ihre Spende fließt direkt in den Fördertopf und wird im Rahmen der zeitnahen Mittelverwendung an ausgewählte Projekte weitergegeben.

Ihre Spende kommt unmittelbar den aktuellen Förderbereichen von GEMEINSCHAFT STIFTEN zugute. Denn das Geld fließt direkt in den Fördertopf, der üblicherweise im Laufe des Kalenderjahres an gute Projekte in Köln und Bonn verteilt wird. 

Sie können ganz einfach online spenden und gemeinnützige Projekte in Köln und Bonn unterstützen. 

Zum Spendenportal „Hier mit Herz“ 

Oder Sie schicken eine Überweisung mit Ihrem Spendenbeitrag und dem Verwendungszweck „GEMEINSCHAFT STIFTEN“ an IBAN DE88 3705 0198 1901 4167 90 bei der Sparkasse KölnBonn.

Über uns

Nachhaltige Förderung für Köln und Bonn.

GEMEINSCHAFT STIFTEN wurde am 4. Juni 2024 als Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse KölnBonn gegründet. Die Stiftungsgemeinschaft ist langfristig angelegt. Das heißt, sie unterstützt künftige Generationen in Köln und Bonn nachhaltig und zeitlich unbegrenzt. Die Förderungen für ausgewählte Projekte aus der Region erfolgen aus den Erträgen des Stiftungskapitals. 

Die Sparkasse KölnBonn als Gründerin der GEMEINSCHAFT STIFTEN ist einer der größten nicht-staatlichen Förderer in der Region. Zusammen mit den bereits in der Vergangenheit durch sie errichteten neun Stiftungen ist sie selbst fester Bestandteil der regionalen Stiftungslandschaft. Zudem war die Sparkasse KölnBonn bei der Gründung von sechs Bürgerstiftungen mit Know-how und Gründungskapital maßgeblich beteiligt. Das Stiftungsmanagement der Sparkasse KölnBonn begleitet aktuell mehr als 100 Stiftungen. 

Die Sparkasse KölnBonn möchte den Gedanken der dauerhaften gemeinnützigen Förderung der Region durch Stiftungen und Zustiftungen weiterverbreiten und alle Bürgerinnen und Bürger zum gemeinnützigen Engagement ermutigen. Natürliche Personen können sich hierbei genauso engagieren wie Unternehmen und Institutionen.

Sie wollen mithelfen, dass unsere Stiftungsgemeinschaft wächst?

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Kontakt

Gemeinschaft stiften ist einfach.

Sie wollen Gutes für Köln und Bonn bewirken? Dann machen Sie mit bei der Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse KölnBonn. Mit Gemeinschaft stiften können Sie schnell und ganz unkompliziert zur Stifterin oder zum Stifter werden. Wir freuen uns auf jeden engagierten Stiftungsinteressierten und alle, die unsere Idee unterstützen. Fragen Sie uns zu den Möglichkeiten.